Informationen zur Psychotherapie 

Psychotherapie als Versicherungsleistung
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung. 
In der Privaten Krankenversicherung bestehen große Unterschiede, ob und in welchem Ausmaß psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. 
Auch die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften übernehmen in bestimmten Fällen psychotherapeutische Leistungen. 
Im Einzelfall erkundigen Sie sich bitte zuvor bei dem für Sie zuständigen Kostenträger. 

Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen ("seelischen") Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.

Psychotherapieverfahren
Es gibt zahlreiche Psychotherapieverfahren. Die psychotherapeutischen Behandlungsverfahren, die als Leistungen von der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind, sind derzeit Verhaltenstherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Therapie und Analytische Therapie. 
In unseren Praxen arbeiten wir nach dem Verfahren der Verhaltenstherapie. Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von Lernprozessen sind. In der Therapie wird gemeinsam mit dem Therapeuten erarbeitet, welche Bedingungen der Lebensgeschichte oder aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Daraufhin werden Möglichkeiten zu Verhaltensänderungen gesucht, um die psychischen Beschwerden zu lindern und zu heilen. 

Wie funktioniert Psychotherapie?
Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann. Die Behandlung dauert in der Regel 50 Minuten. Insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann es sinnvoll sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einzubeziehen. 

Welche Formalitäten sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu beachten?
Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist formal nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte (Krankenkassen-Chipkarte) jeweils zu Beginn eines Quartales ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss der Patient dem Therapeuten zeitnah mitteilen, da bewilligte Therapiekontingente nicht automatisch von der nachfolgenden Kasse übernommen werden.

Ablauf und Beantragung in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Zunächst finden in der Regel Gespräche im Rahmen sog. Psychotherapeutischer Sprechstunden statt, hierzu ist keine Beantragung bei der Krankenkasse erforderlich. Danach erfolgt bei Bedarf die Weiterbehandlung gemäß den Kontingenten und Vorgaben der Gesetzlichen Krankenkassen als Akutbehandlung, Probatorik, Kurzzeit- und/oder Langzeittherapie. 
Die jeweils nötige Anzeige bzw. Beantragung  der Behandlungsschritte bei der Krankenkasse erfolgt gemeinsam mit dem Psychotherapeuten in der Praxis. Sie müssen also nicht extra Ihre Krankenkasse aufsuchen.
Mindestens bei Kurzzeit- und Langzeittherapien ist zudem eine Klärung von einem Arzt einzuholen, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung mitverantwortlich sein können.

Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit und Medikamente
Gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 9 SGB V dürfen Psychotherapeuten keine Bescheinigungen von Arbeitsunfähigkeit ausstellen und keine Medikamente verordnen. Wenden Sie sich bitte im Bedarfsfall an Ihren Arzt.